Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule „Sparta“ Konstanz e.V.

1. Anmeldung
Die Anmeldung zu einem Kurs kann nur über unsere Internetseite www.sparta-konstanz.de erfolgen und ist verbindlich. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine schriftliche Bestätigung. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Ihr Kind sich in einer gesunden Verfassung befindet. Eventuelle gesundheitliche Risiken klären Sie bitte mit einem Arzt ab. Teilen Sie uns bitte mit, wenn körperliche Einschränkungen bestehen. Ein ärztliches Attest wird nicht vorgeschrieben. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge vergeben.

2. Zahlungsbedingungen
Bei Anmeldung zu einem Schwimmkurs erhalten Sie weitere Informationen per E-Mail. Die Kursgebühr wird per SEPA-Lastschriftverfahren von dem von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen Konto eingezogen. Ein Nichterscheinen Ihres Kindes zum Kurs entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Für das Einzugsverfahren werden ausschließlich Konten bei EU-Banken, die das SEPA-Lastschriftverfahren unterstützen, akzeptiert.

3. Vertragskündigung
Kann Ihr Kind nicht am Schwimmkurs teilnehmen, teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich mit, so hat ein anderes Kind die Möglichkeit, den Schwimmkurs zu besuchen. Eine Vertragskündigung seitens des Kursteilnehmers muss in Text- bzw. in Schriftform (E-Mail, oder Post) erfolgen. Bei schriftlicher Vertragskündigung bis zu sieben Tagen vor Kursbeginn wird die komplette Kursgebühr, abzüglich 10 Euro Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet (Umbuchungen und Kursverschiebungen sind davon ausgenommen). Bei Vertragskündigung bis zu zwei Tagen vor Kursbeginn wird 50 % der Kursgebühr fällig. Danach ist die volle Kursgebühr für einen fest gebuchten Kursplatz fällig und muss entrichtet werden. Bei Kursabbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

4. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers die Kursgebühr zurückzuerstatten. Ein genereller Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht grundsätzlich nicht. Wir sind in diesen Fällen jedoch bemüht, eine individuelle Lösung zu finden. Ein genereller Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht jedoch nicht.

5. Kursausfall durch die Schwimmschule
Bei Kursausfall (durch technische Defekte oder nicht vorhersehbare Ereignisse) werden die ausgefallenen Schwimmstunden zu einem späteren Termin nachgeholt. Die Buchung des Schwimmkurses bleibt insoweit bestehen. Ersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nicht.

6. Versicherungsschutz und Haftung
Für die Schwimmkursteilnehmer besteht ein Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz der Schwimmschule begrenzt sich lediglich auf die angesetzte Kurszeit des Schwimmkurses. Vor und nach Ende der Kursstunde haftet die Schwimmschule nicht für entstandene Schäden im Bad- bzw. Umkleidebereich, sofern die Schwimmschule nicht schuldhaft Leib, Leben bzw. Gesundheit verletzt hat. Für Verlust und Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen/Geld bzw. für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen oder entstanden sind, ist die Schwimmschule nicht haftbar. Für mutwillig angerichtete Schäden und andere Sachschäden an Einrichtungsgegenständen, Anlagen und Geräten haftet der Verursacher. Eltern haften für ihre Kinder! Begleitpersonen der Teilnehmenden, die sich während der Veranstaltung der Schwimmschule in den entsprechenden Räumlichkeiten aufhalten, tun dies auf eigene Verantwortung. Es besteht kein Versicherungsschutz.

7. Verhalten im Bad und Kursablauf
Wir bitten alle Kursteilnehmer und deren Begleitpersonen, pünktlich zum Kursstart zu kommen. Im Nassbereich (Umkleiden, Toiletten und Duschen) sind aus hygienischen Gründen Badeschuhe zu tragen. Die Eltern sorgen dafür, dass alle Kinder vom Schwimmlehrer zum Unterricht am Treffpunkt abgeholt werden. Alle Kursteilnehmer und die Begleitpersonen haben den Anweisungen des Schwimmlehrers/der Schwimmlehrerin und der weisungsberechtigten Personen des Veranstaltungsortes Folge zu leisten. Das Betreten der Schwimmhalle ist nur aktiven Schwimmern erlaubt. Eine Begleitung der Kinder durch die Eltern findet nicht statt. Während der Zeit im Hallenbad gelten die Bestimmungen der jeweiligen Hausordnungen des Schwimmbadbetreibers, an die sich alle Teilnehmer*innen und Begleitpersonen zu halten haben. Sollten sich die Teilnehmenden nicht an die Vorgaben halten, behält sich die Schwimmschule Sparta Konstanz den Ausschluss ohne Erstattung der Kosten vor. In allen Räumen des Schwimmbadbereiches ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.

8. Gerichtsstand
Hat der Teilnehmende bzw. dessen gesetzlicher Vertreter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Schwimmschule der Gerichtsstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag.