Prävention

Prävention sexualisierte Gewalt im Sport

Der Schwimmklub "Sparta" Konstanz e. V. spricht sich gegen jegliche Form von Gewalt im Sport aus. Dazu gehört körperliche, emotionale und sexualisierte Gewalt. Wir haben dies in unserer Satzung verankert und außerdem alle eingesetzten Trainer auf das Thema sexualisierte Gewalt im Sport sensibilisiert.

Durch die Einforderung eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses aller unserer Übungsleiter*innen möchten wir präventiv für mehr Transparenz und Sicherheit im Umgang mit Gewalt im Sport sorgen. Des Weiteren sind alle Verantwortlichen dazu verpflichtet, unseren Ehrenkodex zu unterzeichnen. Dies soll ein Zeichen von Solidarität und Gemeinschaft setzen, um auf Gewalt im Sport aufmerksam zu machen und dahingehend zu sensibilisieren. Unser Ziel ist es, gemeinsam eine Kultur der Achtsamkeit zu entwickeln und Respekt sowie Toleranz im Umgang miteinander zu fördern. Wir möchten uns dafür einsetzten, dass sich jede*r unserer Aktiven wohlfühlt und sie dahingehend schützen.

Wir stehen in Kontakt mit Fortbildungsstätten für Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt und möchten unsere Maßnahmen stets optimieren.

Bei Fragen oder Problemen haben unsere Trainer, die Jugend- sowie die Elternvertreter, der Vorstand und die Geschäftsstelle immer ein offenes Ohr für euch. Die jeweiligen Vereinsebenen nehmen die Verantwortung in ihren eigenen Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.

 

Der Fachbegriff "Sexualisierte Gewalt"

Der Begriff der „sexualisierten Gewalt“ hat sich in den letzten Jahren in der Fachöffentlichkeit durchgesetzt und schließt allgemein bekannte Begriffe wie „sexuelle Übergriffe“ oder „sexuellen Missbrauch“ ein. Insbesondere der Begriff „Missbrauch“ impliziert nach Ansicht von Fachleuten, dass es auch einen „sachgemäßen Gebrauch“ von Kindern und Jugendlichen gibt. Die neutrale Formulierung „sexualisierte Gewalt“ wirkt einer solchen falschen Auslegung nachhaltig entgegen.

Was bedeutet "sexualisierte Gewalt"? „Sexualisierte Gewalt“ liegt immer dann vor, wenn ein Erwachsener oder Jugendlicher oder auch ein Kind ein Mädchen oder einen Jungen dazu benutzt, die eigenen Bedürfnisse mittels sexualisierter Gewalt auszuleben. 

Dies kann durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt geschehen. Täter*innen nutzen die eigene Machtposition und die Abhängigkeit der Betroffenen, ignorieren deren Grenzen und sind den Betroffenen meist bekannt. Sie sehen ihr Gegenüber nur als Objekt. Ihr Vorgehen ist in der Regel lange geplant und vorbereitet und somit eine bewusste Tat. Es ist keinesfalls ein „Ausrutscher“ oder ein „Versehen“. Zudem handelt es sich selten um ein einmaliges Vorgehen, sondern fast immer um eine Wiederholungstat.

Die Täter*innen agieren durch gezielte Ansprachen entweder mit Drohungen oder mit Versprechungen und Belohnungen. In der Regel kennen sie die Wünsche, Vorlieben oder Probleme ihres Gegenübers und nehmen diese gezielt für ihre Vorhaben auf. Im Strafrecht wird sexualisierte Gewalt weitestgehend unter den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ – erfasst (Strafgesetzbuch, §§174 – 184g).

(Quelle: Landessportbund Nordrhein-Westfalen (2018): Schweigen schützt die Falschen! Handlungsleitfaden für Vereine. vorsorgen - erkennen - handeln. S. 6. & Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2020): „Mutig fragen – besonnen handeln“, S. 10.)

 

Aus aktuellen Anlässen hat sich auch der Badische Schwimmverband zu der Thematik geäußert.

  

Dateiname Größe Datum
Rundschreiben_BSV.pdf 191.67 KB 2022-10-30