am letzten Donnerstagabend kam es im Rahmen der Einlasskontrolle im Schwaketenbad zu verstärkten Irritationen im Zusammenhang mit den wieder erhobenen Eintrittsgeldern für Kinder unter sechs Jahren. Hierzu möchte ich Sie gerne über eine seit ca. 7 Jahre bestehende Regelung zwischen der BGK und unserem Schwimmklub informieren.
Vor dieser Regelung mussten alle Spartaner, egal wie häufig sie pro Woche trainierten, einen Bäderpass besitzen. Im Zuge der Neuregelung viel diese Bäderpasspflicht weg und alle unsere Mitglieder durften sich die Eintrittsmöglichkeiten selbst aussuchen. Einzige Bedingung war allerdings von Seiten der Bädergesellschaft Konstanz, dass alle Mitglieder Eintritt bezahlen müssten, auch Kinder unter sechs. Hintergrund hierfür ist wiederrum, dass der normale öffentliche Eintritt für Kinder unter sechs von der Stadt Konstanz subventioniert wird, was aber für den Vereinsbetrieb hinfällig ist.